Richtlinien

RICHTLINIEN

WIE WIRD MAN MITGLIED DER JUNGBURSCHENSCHAFT 1837?



Wenn man über 16 Jahre alt ist, männlich, ledig und auch wirklich Mitglied werden will, dann steht einer Aufnahme in die Jungburschenschaft 1837 nichts im Wege. Beruf, Ausbildung oder soziale Stellung spielen dabei schon lange keine Rolle mehr.

Für gewöhnlich ist man anfangs einige Male Gast bei den Jungburschen. Sei es bei Burschenversammlungen, Tanzschulen oder dem Nikolauskränzchen. Der Sinn dahinter ist, dass ein junger Anwerber ein wenig Einblick in unser Vereinsleben erhält, die anderen Burschen etwas kennenlernt und halbwegs weiß, worauf er sich einlässt, bevor er voll und ganz in die Jungburschenschaft aufgenommen wird. Des Weiteren benötigt er einen "Göd", den er meist im Zuge dieser "Schnupperabende" kennenlernt. Dabei handelt es sich um einen Jungburschen, der schon einige Jahre des Burschen–Daseins hinter sich gebracht hat. Dieser nimmt sich um den Neuling an, ist sein Ansprechpartner und führt ihn bestmöglich in das Vereinsleben ein. Zudem besagt ein ungeschriebenes Gesetz, dass der Göd ein Jahr lang die Alimente seines Schützlings zu bezahlen hat, sollte dieser im ersten Jahr seiner Mitgliedschaft bereits mit Nachwuchs gesegnet werden.

Die Aufnahme selbst findet in der Regel in einer Burschenversammlung statt. Neuaufnahmen stehen als Highlight der Versammlung immer als Schlusspunkt auf der Tagesordnung. Wenn es so weit ist, bittet der Burschenführer den oder die Neuankömmlinge aufzustehen, sich den anwesenden Burschen nochmals kurz vorzustellen und ihre Gründe dafür dazulegen, warum sie der Jungburschenschaft beitreten möchten. Anschließend lässt der Burschenführer über die Aufnahme abstimmen, wobei für die Aufnahme eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Wird diese erreicht, so ist der Beitrittskandidat ab diesem Zeitpunkt ein ganzer Jungbursch mit allen Rechten und Pflichten. Als Zeichen dafür wird ihm vom Burschenführer die Burschennadel angesteckt sowie JB–Buch und Liederbuch überreicht. Dann gratuliert er dem neuen Mitglied der Jungburschenschaft 1837 und richtet abschließend noch einige mahnende Worte an ihn und seinen Göd.

Danach folgt der wohl berühmteste und berüchtigtste Teil der Burschen–Aufnahme: Das Doppelliter–Trinken. Dem frisch aufgenommenen Burschen wird von seinem Göd ein Doppelliter Bier bestellt und bezahlt. Der Neuankömmling muss nun versuchen, diesen Doppelliter unter akustischer Unterstützung der anwesenden Burschen in einem Zug zu leeren. In wie weit er das schafft oder nicht, wirkt sich aber in keinster Weise auf seine bereits erworbene Mitgliedschaft in der Jungburschenschaft 1837 aus. Dann folgen etliche Gratulanten, die ihre Glückwünsche zumeist mit einem Stamperl Schnaps ausdrücken. Somit hat der Göd unmittelbar nach der Aufnahme seines Schützlings bereits seinen ersten Einsatz. Denn er ist dafür verantwortlich, dass unser neuer Bursch rechtzeitig und sicher nach Hause gebracht wird.

Offiziell ist man nach dieser Prozedur ein vollwertiges Mitglied der Jungburschenschaft 1837. In Wahrheit braucht es aber noch eine gewisse Zeit der Eingewöhnung, die bei jedem Burschen unterschiedlich lange dauert, um zu verstehen, worum es bei der Jungburschenschaft wirklich geht. Es geht einem echten Jungburschen nämlich nicht darum, gelegentlich auf eine Versammlung zu kommen und dabei einen über den Durst zu trinken. Es geht darum, sich im Rahmen seiner Fähigkeiten einzubringen, dadurch die Traditionen und die Kameradschaft leben zu lassen und Spaß daran zu haben, jedes Jahr aufs Neue gemeinsam etwas zu erreichen. Bei manchen Mitgliedern dauert es nicht lange, bis sie genau das verstanden haben und sich auch danach verhalten. Andere brauchen etwas länger und müssen sich erst "die Hörner abstoßen", bevor sie auch von der Einstellung her ein ganzer Jungbursch werden. Und wieder andere sind ebenso schnell wieder von der Bildfläche verschwunden wie sie aufgetaucht sind, weil sie im Grunde nie wirklich bereit waren, sich in den Verein einzubringen, sondern nur "belustigt" werden wollten, was wir jedes Mal sehr schade finden.


WELCHE RECHTE & PFLICHTEN HAT MAN ALS JUNGBURSCH?



Als erste Pflicht nach der Aufnahme gilt das Erlernen der drei wichtigsten Burschenlieder. Der Burschenrückblick, der Wanderbursch und der Iglwirt. Sodass man beim gemeinsamen Singen dieser Lieder nicht nur den Mund auf und zu macht, sondern auch wirklich daran teilnehmen kann.

Die wichtigste Pflicht eines Jungburschen ist schlicht und einfach die Teilnahme am Vereinsleben. Das heißt im Einzelnen: Teilnahme an Burschenversammlungen, vereinsinternen und externen Veranstaltungen sowie Arbeitseinsätzen. Zudem hat jeder aktive Jungbursch jährlich seinen Mitgliedbeitrag zu bezahlen und natürlich auf dem Jungburschenball aufzutanzen.

Gleichzeitig hat jeder aktive Jungbursch aber auch vereinsspezifische Rechte. Hier ist vor allem die freie Meinungsäußerung zu nennen, auf welche in unserem Verein seit jeher großer Wert gelegt wird. Jedes Mitglied kann in jeder Burschenversammlung verschiedene Themen ansprechen, Anträge stellen und auch eine Abstimmung darüber verlangen, die daraufhin zu erfolgen hat. Weiters hat jeder Jungbursch das aktive und passive Wahlrecht für die einzelnen Funktionen im Ausschuss. Er ist in jeder Jahreshauptversammlung oder auch auf Wunsch vom Kassier über die finanzielle Situation der Jungburschenschaft 1837 aufzuklären und darf an allen Ausflügen und Unternehmungen des Vereins teilnehmen.


GIBT ES BESONDERE FÄHIGKEITEN, DIE MAN SICH ANEIGNEN MUSS, UM EIN JUNGBURSCH ZU SEIN?



Das ist das Schöne daran. Nein!
Man muss sich keine besonderen Fähigkeiten aneignen, um ein Jungbursch sein zu können, weil man sie ohnehin schon hat. Jeder Mensch hat seine Stärken und Schwächen und jeder junge Mensch kann seine Stärken auch in irgendeiner Weise für die Jungburschenschaft einsetzen. Und wenn man das tut, dann gesellt sich nach einer Weile zum Spaß auch der Stolz darauf, ein Jungbursch zu sein. Die einen haben ihr Geschick darin, imposante Wägen für den Blau–Montags–Umzug zu bauen oder sich als "Innenarchitekt" beim Julivent zu beweisen. Andere haben handwerklich zwei "linke Hände", sind aber dafür gute Dichter oder Organisatoren für Tanzschul–Spiele. Und wieder andere helfen dem Verein damit, zu wissen, wo wir den "Wisch" fürs jährliche Kranzbinden herbekommen und managen das Ganze.

Es ist genau diese bunte Mischung an verschiedenen Menschen und ihren unterschiedlichen Begabungen, die uns stark und erfolgreich macht!

Letztlich erwarten wir von unseren Mitgliedern vor allem eines: Verlässlichkeit. Dazu gehört beispielsweise, dass man sich an Dinge, die ausgemacht wurden, auch hält, oder dass man sich bei Verhinderung rechtzeitig beim Burschenführer für die jeweilige Veranstaltung abmeldet und entschuldigt. Somit ist die Jungburschenschaft 1837 für viele ihrer Mitglieder nichts Geringeres als "Lebensschule"


WIE LANGE KANN MAN MITGLIED DER JUNGBURSCHENSCHAFT 1837 SEIN?



Eigentlich leicht erklärt: So lange, bis man heiratet. Mit der Hochzeit geht ein Jungbursch automatisch in den Stand der "verheirateten Jungburschen" über und behält als solcher bestimmte Rechte, die als Dank der aktiven Jungburschen für seine jahrelange Mitgliedschaft und seine Treue der Jungburschenschaft 1837 gegenüber gedacht sind. Unter anderem sind das- die Teilnahme an der jährlichen Verheirateten–Versammlung und am Verheirateten–Burschenausflug,- das Tragen der Burschennadel (von nun an auf der rechten Seite),- der Erhalt des "Stammglases", welches ihm vom Burschenführer bei einer "Stammgläser–Überreichung" feierlich überreicht wird,- sowie die Teilnahme an Fackelzug und Blau–Montags–Umzug im Falle eines Jubiläums der Jungburschenschaft 1837.

Natürlich läuft aber nicht jeder Jungbursch mit fortgeschrittenem Alter automatisch in den Hafen der Ehe ein. (In der heutigen Zeit werden es eigentlich immer weniger.) Die "ewigen Junggesellen" der Jungburschenschaft halten es zumeist so, dass sie den aktiven Burschen bei einer Burschenversammlung ein Fass Bier bezahlen, eine kurze Ansprache halten und damit ihre aktive Zeit als Jungbursch beenden. Sie zahlen somit ihren "Ausstand" und werden fortan ebenfalls als "verheiratete Burschen" mit den gleichen Rechten geführt.

Früher war das "Ausstand–Zahlen" die absolute Ausnahme und meist den aktiven Burschen vorbehalten, die schon länger dabei als die neuen Mitglieder alt waren. Heute löst es zunehmend die klassische Burschenhochzeit ab und wird mehr und mehr zur Gewohnheit, was der Jungburschenschaft nicht gerade zuträglich ist. Vor allem, wenn eine ganze Gruppe von Burschen, die ihre Jungburschen–Karriere gemeinsam begonnen haben, miteinander ihren Ausstand bezahlt, reißt dies in das Vereinsregister mit einem Schlag ein Loch, das oftmals gar nicht so leicht oder so schnell wieder aufzufüllen ist.


KANN EINEM DIE MITGLIEDSCHAFT AUCH WIEDER ENTZOGEN WERDEN?



Ja! Gründe dafür sind zum Beispiel rechtsradikales Gedankengut, (womit die Jungburschenschaft von Nicht–Eberschwangern ja oft genug und zu Unrecht in Verbindung gebracht wird), wiederholtes straffälliges Auftreten oder die Einnahme von illegalen Drogen. Wobei wir es in der Regel aber durchaus mit der "zweiten Chance" halten, denn so mancher Lump hat sich schon, nicht zuletzt wegen der Burschenschaft, zusammengerissen und ist doch noch zu einem halbwegs anständigen Menschen geworden.

Der häufigste Grund für einen Rausschmiss ist aber auftretende Interessenlosigkeit und die damit verbundene Vernachlässigung der Burschen–Pflichten. Schließlich wäre es unfair denjenigen gegenüber, die sich mit ganzer Kraft für die Jungburschenschaft 1837 einsetzen, wenn ein solches Verhalten ohne Konsequenzen bliebe. Meist ist es ohnehin so, dass diejenigen, die nichts mehr für den Verein tun, auch kein Interesse mehr daran haben, Mitglied zu bleiben. Sie werden aber dennoch offiziell aus dem Verein ausgeschlossen und aus dem Vereinsregister gestrichen. Das passiert, damit sie nicht als "ehemalige Burschen" gelten und somit in den Genuss von Rechten kommen, die sie sich nicht verdient haben.


WIE WIRD AUS EINEM MÄDEL EIN JUNGBURSCHENDIRNDL?



Dadurch, dass es von einem aktiven Jungburschen gefragt wird, ob es beim nahenden Jungburschenball mit ihm auftanzen möchte, und es diese Frage mit "Ja" beantwortet.

Dann wird ein Termin zum "Tanzschulfragen" ausgemacht, denn neben der Zustimmung der jungen Dame, ist auch das Einverständnis ihrer Eltern erforderlich um ein Jungburschendirndl werden zu können. Gemeinsam mit einigen seiner Burschenbrüder kommt der "Anwerber" dabei zu "seinem" Burschendirndl nach Hause, wo sie zunächst auf eine Jause und ein paar Getränke eingeladen werden. Anschließend steht er auf und fragt die Eltern des von ihm auserwählten Mädchens, ob sie denn damit einverstanden wären, wenn ihre Tochter mit ihm gemeinsam beim kommenden Jungburschenball auftanzen würde. Aus unserer Geschichte ist uns dabei nur ein einziger Fall bekannt, bei dem diese hochoffizielle Frage mit "Nein" beantwortet wurde. Nachdem die Eltern ihre Zustimmung gegeben haben, folgt ein gemütlicher Abend mit einigen weiteren Getränken und meistens auch dem ein oder anderen Burschenlied.

Das "Jungburschendirndl"–Jahr" besteht aber keineswegs nur aus den Tanzschulen und dem Jungburschenball. Neben vielen anderen Aktivitäten beinhaltet es ebenso Versammlungen, den Burschendirndl–Ausflug und auch Arbeitseinsätze, allen voran natürlich das Julivent. Darum sollte sich ein angehendes Jungburschendirndl heute auch bewusst sein, ebenfalls einem Verein beizutreten, bei dem lange schon mehr von ihm erwartet wird als einmal im Jahr aufzutanzen und dabei schön auszusehen.

Wir Jungburschen jedenfalls, sind stolz auf unsere sehr aktive Riege von Burschendirndln und würden sie niemals missen wollen!